Aufnahmebedingungen
Aufnahmebewerber/innen aus der Hauptschule
(A) Übertritt ohne Aufnahmsprüfung:
Dies setzt voraus, dass...
- die Leistungen in den Gegenständen DEUTSCH, MATHEMATIK u. ENGLISCH
- in der 1. Leistungsgruppe positiv,
- in der 2. Leistungsgruppe mit mindestens "Gut" beurteilt wurden,
- die Leistungen in allen übrigen Pflichtgegenständen (2x) mindestens "Befriedigend" sind,
- die Hauptschule mit "ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen wurde,
- in der 2. Leistungsgruppe in den Gegenständen DEUTSCH oder MATHEMATIK oder ENGLISCH bei einem "Befriedigend" ein positiver Konferenzbeschluss der 4.Klasse Hauptschule vorliegt.
(B) Übertritt mit Aufnahmsprüfung:
Wurde ein Pflichtgegenstand schlechter beurteilt als in Punkt (A) angeführt, so muss in diesem Gegenstand eine Aufnahmsprüfung abgelegt werden. Prüfungsgrundlage ist der Lehrplan der 4. Klasse Hauptschule.Eine Aufnahmeprüfung ist für Hauptschüler also notwendig, wenn im Zeugnis folgende Noten aufscheinen bzw. kein positiver Konferenzbeschluss vorliegt.
- 2. Leistungsgruppe in D, E, M bei Befriedigend oder Genügend In den übrigen Pflichtgegenständen, wenn die Note schlechter als Befriedigend ist
- 3. Leistungsgruppe in D, E, M in jedem Fall In den übrigen Pflichtgegenständen, wenn die Note schlechter als Befriedigend ist
AufnahmebewerberInnen aus der AHS
- Aufnahmebedingung ist ein positives Jahreszeugnis der 4.Klasse (Ausnahme: Nicht genügend in Latein bzw. DG)

