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Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses

im Schuljahr 2009/2010

Struktur des Elternvereines im Schuljahr 2009/2010 - .pdf Dokument

Elternvertreter/innen

Stellvertreter/innen

Schülervertreter/innen

  • Jonathan Huber 8A
  • Michael Szedenik 7A
  • Hanna Mosler 5A
Stellvertreterin im SGA
  • Folasade Soyoye 5A

Lehrervertreter/innen:

  • Mag. Christa Kranzmayr
  • Mag. Georg Stockinger
  • Mag. Friedrich Seer
Stellvertreter/innen
  • Dr. Magdolna Lökös
  • Mag. Sigrid Tollich
  • Mag. Maria Schimpl

Statuten des Elternvereins

Statuten des Elternvereins - .pdf Dokument

Schüler/Projektunterstützungen

Förderrichtline - .pdf Dokument
Förderansuchen - .pdf Dokument

Mitteilungen des Elternvereins

Elternbrief des Schuljahres 2009/2010 - .pdf Dokument

Tagesordnungen der SGA Sitzungen

  1. 10. Oktober 2008
  2. 03. Dezember 2008
  3. 16. März 2009
  4. 05. November 2009
  5. 22. Februar 2010
  6. 19. April 2010

DER SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS (SGA)

Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen §64 SchUG

In den mittleren und höheren Schulen, den Berufsschulen und den Polytechnischen Lehrgängen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.

MITGLIEDER DES SGA

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten an. Die drei Stellvertreter können zu den Sitzungen eingeladen werden, sie haben dort das Recht an der Diskussion teilzunehmen, das Stimmrecht haben aber nur drei Vertreter jeder Gruppe. Bei Verhinderung eines Mitgliedes hat dieses von den Stellvertretern seinen Vertreter zu bestimmen; ist das nicht möglich, hat das älteste anwesende Mitglied der betreffenden Gruppe den Vertreter zu bestimmen.


DEM SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS OBLIEGEN

1) Die Entscheidungen über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
  • (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Schulleiter)
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelungen
  • die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
  • die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Büchern

2.) Die Beratung insbesondere über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z 1 lit.a fallen
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln,
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Der SGA ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen anwesend sind.
Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Für einen Beschluss betreffend lit. j bis m sind die Anwesenheit von je 2/3 der jeweiligen Vertreter sowie eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der in jeder Gruppe abgegebenen Stimmen erforderlich.
Der Direktor besitzt kein Stimmrecht, er entscheidet aber bei Stimmengleichheit.

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