Mitglieder des Schulgemeinschaftsausschusses
im Schuljahr 2009/2010Struktur des Elternvereines im Schuljahr 2009/2010 - .pdf Dokument
Elternvertreter/innen
- Dr. Peter Ransmayr
- Christian Vötterl
- Angela Allnoch
- Katharina Rigaud
- Franz Mahnig
- Eveline Quehenberger
Schülervertreter/innen
- Jonathan Huber 8A
- Michael Szedenik 7A
- Hanna Mosler 5A
- Folasade Soyoye 5A
Lehrervertreter/innen:
- Mag. Christa Kranzmayr
- Mag. Georg Stockinger
- Mag. Friedrich Seer
- Dr. Magdolna Lökös
- Mag. Sigrid Tollich
- Mag. Maria Schimpl
Statuten des Elternvereins
Statuten des Elternvereins - .pdf DokumentSchüler/Projektunterstützungen
Förderrichtline - .pdf DokumentFörderansuchen - .pdf Dokument
Mitteilungen des Elternvereins
Elternbrief des Schuljahres 2009/2010 - .pdf DokumentTagesordnungen der SGA Sitzungen
DER SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS (SGA)
Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen §64 SchUG
In den mittleren und höheren Schulen, den Berufsschulen und den Polytechnischen Lehrgängen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.MITGLIEDER DES SGA
Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten an. Die drei Stellvertreter können zu den Sitzungen eingeladen werden, sie haben dort das Recht an der Diskussion teilzunehmen, das Stimmrecht haben aber nur drei Vertreter jeder Gruppe. Bei Verhinderung eines Mitgliedes hat dieses von den Stellvertretern seinen Vertreter zu bestimmen; ist das nicht möglich, hat das älteste anwesende Mitglied der betreffenden Gruppe den Vertreter zu bestimmen.
DEM SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS OBLIEGEN
1) Die Entscheidungen über
- mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen) (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Schulleiter)
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
- die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
- schulautonome Schulzeitregelungen
- die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien
- die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Büchern
2.) Die Beratung insbesondere über
- wichtige Fragen des Unterrichts
- wichtige Fragen der Erziehung
- Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z 1 lit.a fallen
- die Wahl von Unterrichtsmitteln,
- die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragen Budgetmitteln
- Baumaßnahmen im Bereich der Schule

